Arbeit stiftet Sinn
Die Contenti bietet Menschen, die durch
eine Körper- und/oder Lernbehinderung, in ihrer Leistungsfähigkeit
eingeschränkt sind, 40 geschützte Dauerarbeitsplätze. Frauen und Männer
mit einer IV-Rente können hier durch ihre Arbeit und ihren Einsatz
Anerkennung finden und sich in unsere Gesellschaft integrieren. So
unterschiedlich die Persönlichkeiten und die Möglichkeiten jeder und
jedes Einzelnen, so vielfältig sind die Tätigkeitsfelder, die sich den
Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Stiftung Contenti erschliessen.
Büro
Unter Anleitung von qualifiziertem Personal erledigen die behinderten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter diverse kaufmännische Aufgaben. Mehr darüber erfahren Sie im Angebot.
Hauswirtschaft
Wir bieten fünf Arbeitsplätze im Bereich Hauswirtschaft. Unter fachkundiger An- und Begleitung erledigen die Mitarbeitenden Reinigungsarbeiten unserer Räumlichkeiten sowie Hauswartsarbeiten der Überbauung Gibraltarpark. Zu ihrem Aufgabengebiet gehört die Bewirtschaftung der Cafeteria, die Mitarbeit in der Küche und das Besorgen der Bewohnerwäsche.
Zusammenarbeit
Die Zusammenarbeit ist partnerschaftlich und lösungsorientiert. Wir legen grossen Wert darauf, die berufliche und persönliche Entwicklung unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu unterstützen. Wir arbeiten im Bezugspersonensystem. Die Bezugsperson führt regelmässige Mitarbeitergespräche, in denen gemeinsame Zielvereinbarungen getroffen werden. Das gleichzeitige Erfüllen von sozialen und ökonomischen Ansprüchen stellt hohe Anforderungen an unser Betreuungspersonal.
Ganztagesbetrieb
Während der Mittagspause besteht die Möglichkeit, das Mittagessen in unserer Cafeteria einzunehmen. Personen, die auf Unterstützung angewiesen sind, erhalten diese vom Team der Mittagsassistenz.
Wer arbeitet bei uns?
Wir beschäftigen Männer und Frauen mit einer IV-Rente, die aufgrund ihrer Körper- und/oder Lernbehinderung auf dem Arbeitsmarkt keine Anstellung finden. Sie müssen mindestens 18 Jahre alt sein und ein Wochenpensum von mindestens 20 Stunden übernehmen können. Der Lohn wird der Leistungsfähigkeit entsprechend festgesetzt.
Neben der Dienstleistung «Arbeiten» besteht auch das Angebot «Wohnen». Beide Dienstleistungen können, freie Plätze vorausgesetzt, einzeln oder kombiniert genutzt werden.

